münster und das fahrrad-problem, folge 29428317.

heute morgen auf wdr2 davon gehört, daß jemand die stadt münster verklagt hat, weil sie sein am bahnhof abgestelltes rad hat weggeräumen lassen.
ergebnis der heutigen verhandlung: die stadt durfte das tatsächlich nicht.
daher werden die kontrolldienste jetzt zurückgefahren.
[berichte der wn, der mz und auf echo münster]

mir ist zum einen völlig schleierhaft, wie man wegen so etwas klage einreichen kann, und zum anderen halte ich das einschränken der kontrolldienste für einen großen rückschritt. hoffentlich führt das nicht dazu, daß man demnächst an den arkaden, in der windthorststraße und an ähnlichen sammelpunkten gar nicht mehr durchkommt – es wird immer genug idioten geben, die ihr fahrrad „mal eben“ einfach so in die landschaft stellen. dabei gibt es in der ganzen stadt genug vernünftige abstellmöglichkeiten. allerdings muß man dafür ggf. ein paar schritte mehr gehen – ein aufwand, den viele leute leider scheuen.
aber die stadt verklagen …

Kommentare

  1. Und wenn man als „Idiot“ sein Fahrrad zwei Wochen an einem Fahrradständer stehen hat, wird es auch entfernt. Leider hatte meine Diebstahlanzeige seinerzeit keinen juristischen Erfolg.

  2. Oder wenn man es einfach ein paar Tage vor der eigenen Haustür stehen lässt. Sobald es n Platten, ne verrostete Kette oder n fehlendes Rücklicht hat, wird es entfernt. Hab ich bei Gundi damals in der Antoniusstraße mal erlebt. Mit nem ganzen LKW sind die angerückt. Ich fand das unglaublich, gerade mit Blick auf manchmal nicht mehr ganz taufrische Studentenräder.

    Und auf meine Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die das machen, haben die Typen nur gesagt: „Das ist schon in Ordnung so, da können Sie sich sicher sein.“ Schön, dass ein Gericht mal festgestellt hat, dass das nicht in jedem Fall der Fall ist. (Ohne sagen zu können, inwiefern das Urteil jetzt in diesem konkreten Fall gut / richtig / sinnvoll / begrüßenswert ist.)

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